Corona-Infos

Wir wollen, dass Sie sich auch in der Corona-Pandemie bei uns im Haus der Jugend wohl fühlen und Ihnen größtmögliche Planungssicherheit für die Organisation Ihrer Freizeiten, Seminare und Klassenfahrten geben. Deshalb haben wir für Sie auf dieser Seite die Informationen zu unseren Sonderstorno-Regelungen und zum Hygienekonzept zusammengefasst.

Sonderstorno-Regelungen

Wir erheben keinerlei Stornogebühren, Ausfallentschädigungen bzw. Bearbeitungsgebühren, wenn die Buchung Ihrer Gruppenreise, Klassenfahrt aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen aktuellen Auflagen und Bestimmungen abgesagt werden muss. Die Vermeidung der Ausbreitung von Infektionen mit dem Corona-Virus steht immer im Vordergrund.

Hygienekonzept

Bitte lesen Sie diese Hinweise aufmerksam durch und machen Sie sich und gegebenenfalls ihre mitreisenden Gäste, insbesondere Kinder, mit den besonderen Schutzmaßnahmen in unserer Einrichtung vertraut. Bitte beachten Sie, dass sich diese Regelungen jederzeit aufgrund des Pandemie-Geschehens und neuer behördlicher/gesetzlicher Vorgaben verändern können!

Ausschlusskriterium:
Vom Besuch von Beherbergungsbetrieben sind ausgeschlossen:

  • Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten und
  • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen, Atem- oder Luftnot

Bitte beachten Sie während des gesamten Aufenthaltes die allgemeinen Hygieneregeln:

  • Abstand halten – mindestens 1,50 m
  • wir empfehlen, auch in Kleingruppen bis 10 Personen, den Mindestabstand einzuhalten
  • Mehrmals täglich Hände waschen
  • Niesen oder Husten in Armbeuge oder Taschentuch
  • Mund-Nasen-Bedeckung tragen (FFP2-Maske oder medizinische Maske)
  • Hände desinfizieren / Eingangsbereich in jedem Haus
  • Mehrmals täglich Zimmer lüften
  • Belegung in Mehrbettzimmern mit derzeit maximal 2 Gästen
  • Zusätzliche Flächenreinigung in Gruppenräumen
  • keine Nutzung der „allgemeinen WC-Anlagen“

Zudem sind folgende Regelungen zu beachten:

  • In Treppenhäuser, Fluren, gemeinschaftlich genutzten Räumen, im gesamten Speisesaalbereich sowie im Außenbereich ist der Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.
  • Beim Verlassen des Gästezimmers ist innerhalb sämtlicher Gebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Speisesaal gilt dies nicht, sofern Sie an Ihrem Tisch Platz genommen haben. Im Außenbereich kann auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten wird.
  • Bei Nutzung der Gruppenräume ist der Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten, ist dies nicht möglich, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Mahlzeiten: Bitte nehmen Sie nach dem Betreten des Speisesaals sofort an Ihrem zugewiesenen Tisch Platz. Die Gäste werden tischweise aufgefordert, Ihr Essen an der Essensausgabe zu holen, nähere Einzelheiten vor Ort. Bitte verlassen Sie nach der Geschirrrückgabe den Speisesaal.
  • Bei Auftreten von Krankheitssymptomen sind Sie verpflichtet, dies umgehend der Hausleitung zu melden und sich unverzüglich in Ihrem Zimmer in Selbstisolation zu begeben. Der Aufenthalt ist so rasch wie möglich zu beenden. Dies gilt auch für die weiteren Gäste Ihres Zimmers/Ihrer Familie.
  • Bitte achten Sie generell auf die geltenden Kontaktbeschränkungen, die für das Bundesland Hessen gelten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis sowie für die Einhaltung der Hygieneregeln und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.